Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen

  1. Unsere Einkäufe erfolgen nur zu Festpreisen. Gleit- und Mindestpreise lehnen wir grundsätzlich ab.

  2. Die Lieferzeit ist bindend und läuft vom Bestelltag an. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung haben wir das Recht, vom Auftrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, auch Ersatz für Mehrkosten, die uns durch Bedarfsdeckung bei einem anderen Lieferanten entstehen. Sobald der Lieferer annehmen kann, dass die Lieferung ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig erfolgen kann, hat er uns unverzüglich, unter Angabe der Gründe und der vermeintlichen Dauer der Verzögerung, schriftlich zu verständigen.

  3. Für uns sind nur schriftlich erteilte Bestellungen bindend. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Jede Bestellung ist vom Lieferer unverzüglich unter Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen schriftlich zu bestätigen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, sofern sie von uns schriftlich anerkannt sind. Wir behalten uns vor, Aufträge, sofern diese nicht innerhalb von 8 Tagen mit Preis und Lieferzeit bestätigt wurden, zu widerrufen.

  4. Jeder einzelnen Sendung sind zwei Lieferscheine mit Angabe der Bestellnummer und der gelieferten Menge beizulegen. Die in unseren Bestell-Papieren angegebenen Artikel-Bezeichnungen, Zeichnungs- bzw. Identnummern müssen auf sämtlichen Schriftstücken, die den Auftrag betreffen, angegeben werden.

  5. Rechnungen sind sofort nach Ausführung des Auftrages unter Angabe der Bestellnummern einzureichen. Ohne besondere Vereinbarung zahlen wir in Zahlungsmitteln unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt und Eingang der Ware mit 3% Skonto oder 30 Tagen mit 2% Skonto, oder nach 90 Tagen netto. Zahlungen erfolgen vorbehaltlich eventueller Mängelrügen.

  6. Unsere Verpflichtung zur Untersuchung und zur Mängelrüge beginnt in allen Fällen erst dann, wenn wir die Ware tatsächlich prüfen können und ordnungsgemäße Lieferpapiere vorliegen. Der Lieferer übernimmt grundsätzlich die Gewähr, dass der Liefergegenstand keinen den Gebrauch oder den Betrieb beeinträchtigten Mängel zeigt, bzw. die vom Lieferer zugesagten Eigenschaften aufweist. Rücksendungen sowie Ersatzlieferung von beanstandeten Waren gehen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.

  7. Sendungen reisen auf Gefahr des Lieferers, auch dann, wenn Lieferung "ab Werk" vereinbart ist.

  8. Der Lieferer haftet dafür, dass durch Lieferung oder Benutzung der angebotene Gegenstände Patente oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

  9. Alle Angaben, Zeichnungen, Muster usw., die der Lieferer für die Ausführung des Auftrages von uns erhält, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, vervielfältigt oder Dritten zugängig gemacht werden. Gleiches gilt für unsere Modelle, Messwerkzeuge, Vorrichtungen und sonstige Betriebsmittel, die zur Erledigung unserer Aufträge zur Verfügung gestellt werden. Unsere Bestellungen und die darauf bezüglichen Arbeiten sind als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln.

  10. Ware darf grundsätzlich nur in Verpackungen geliefert werden, die vollständig recycelbar sind. Grundlage bildet die Gesetzesvorschrift Verpack V vom 20.06.91. Dies gilt für Transportverpackung, Umverpackung sowie für Verkaufsverpackung. Bei Nichteinhaltung sind wir berechtigt, Verpackungen und Verpackungsfüllstoffe unfrei an den Versender zurückzusenden.

  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Horb/Neckar.
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